Wer bezahlt die Kosten einer Abflussreinigung?

Eine Rohrverstopfung kann nervig sein, vor allem dann, wenn man die Kosten selbst zu tragen hat. Dabei ist es selten klar, wer denn nun für eine Verstopfung verantwortlich ist. Der Mieter kann die Rohre natürlich mit Speiseöl, Katzenstreu und dergleichen verstopft haben, der Vermieter wiederum hat vielleicht seit Jahren keine Abwasserrohrsäuberung engagiert, hier einen Verantwortlichen finden, ist keine einfache Aufgabe. Manchmal ist die Situation aber eindeutig.

Grundsätzlich zahlt der Vermieter eine Rohrreinigung

Vermieter sind dazu angehalten, alle Bestandteile ihrer Mietobjekte in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Aber ist das nun ein Freifahrtschein für Mieter?

 

Nein! Tatsächlich muss eine Rohrverstopfung immer auf einen vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sein. Es wird schnell ersichtlich, wenn man als Mieter literweise Fritteusen-Fett in seiner Spüle entsorgt hat, sodass man die darin resultierende Abflussreinigung selbst bezahlen muss.

Aber was ist ein vertragsgemäßer Gebrauch, der zu einer Rohrverstopfung führt?

Viele Gebäude sind alt und verlangen nach mehr Pflege als moderne Neubauten. Rein theoretisch ist ein normaler Verbrauch im Altbau schädlich, während er im Neubau kein Problem darstellt. Doch egal, in welcher Verfassung sich ihr Gebäude befindet, haben Sie stets das Recht, einen vertragsgemäßen Gebrauch vorzunehmen. Unter diesen fallen auch kleine Essensreste im Rohr, Haare und andere solide Objekte. Solange Ihre Rohrreinigung in Augsburg durch normales Wohnverhalten erklärbar bleibt, brauchen Sie nichts zu befürchten. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, bei einer Abwasserrohrverstopfung in Augsburg Ihren Vermieter frühzeitig informieren, sodass er sich zeitnah um die Reinigung kümmern kann.

 

Was, wenn der Vermieter die Abwasserrohrsäuberung nicht bezahlt?

Wenn der Vermieter nicht zahlen will, muss er zweifelsfrei beweisen können, dass Ihre Abwasserrohrsäuberung in Augsburg aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauches entstanden ist. Haben Sie beispielsweise Ihre gebrauchten Damenbinden in die Toilette geworfen? Dann müssen Sie auch die Rohrreinigung bezahlen. Sofern Sie sich aber nichts Ungewöhnliches, Außervertragliches vorzuwerfen haben, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Ein Rohr finden und es reinigen lassen

Sie müssen ein Rohr erst einmal finden lassen, bevor es zu einer Rohrreinigung in Augsburg kommen kann? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir von der Rohr- u. Kanalreinigung J. Hanger leisten jegliche Rohrreinigung in Augsburg und Umgebung, beraten Sie gerne zu Problemen bei der Rohrfindung und zur Abwasserrohrsäuberung. Wir sind Ihr unkomplizierter und serviceorientierter Rohr- und Kanalreiniger!